Offerten
Offertenbeschrieb, Projekt- und evtl. Planungsunterlagen sind geistiges Eigentum der Firma Hadorn Hofdünger-Technik AG. Ohne deren Einwilligung dürfen die Unterlagen weder kopiert, weitergegeben noch anderweitig verwendet werden.
Preise
Preisänderungen bleiben nach Ablauf von drei Monaten nach Offertenstellung vorbehalten.
Lieferungen
Die Liefertermine werden bestmöglich eingehalten. Lieferverzögerungen berechtigen den Käufer nicht zu Rücktritt und /oder Schadenersatzansprüchen. Falls der Termin bei Abrufbestellungen vom Käufer nicht eingehalten wird, ist der Lieferant berechtigt, die Ware nach Ablauf eines Jahres nach Vertragsunterzeichnung zum aktuellen Preis zu liefern und zu verrechnen.
Beanstandungen
Allfällige Beanstandungen an Material und Arbeit sind innert 8 Tagen nach Übernahme der Ware schriftlich zu melden. Bei begründeter Mängelrüge reparieren oder ersetzen wir die beanstandete Ware. Transportschäden sind bei Erhalt der Ware auf den Lieferdokumenten bescheinigen zu lassen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jeglicher Art, sind ausgeschlossen.
Garantie
Die Garantiezeit beträgt grundsätzlich 1 Jahr. Bei Occasionsartikeln besteht, wenn nicht anders vereinbart, keine Garantie. Die Garantie erlischt vorzeitig, wenn der Käufer oder Dritte unsachgemässe Änderungen oder Reparaturen vornehmen, Betriebsvorschriften missachten, die Geräte übermässig beanspruchen oder mangelhaft warten, sowie aus anderen Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat. Der Lieferant verpflichtet sich, auf schriftliche Aufforderung des Käufers alle Teile der Lieferungen des Lieferanten, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung bis zum Ablauf der Garantie schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich nach seiner Wahl auszubessern oder zu ersetzen. Die Garantie versteht sich nur für den Gratisersatz der defekten Teile. Allfällige Arbeitsaufwendungen gehen zu Lasten des Käufers. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jeglicher Art, sind ausgeschlossen.
Zahlung
Die Zahlung ist innerhalb der auf der Rechnung aufgeführten Frist ohne Abzug zu leisten. Bei Überschreitung des Zahlungstermins wird ein Verzugszins von 9% p. a. zuzüglich allfälliger Bearbeitungskosten berechnet. Der Käufer ist in keinem Fall berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Hadorn Hofdünger-Technik AG. Die Lieferfirma ist ermächtigt, den Eigentumsvorbehalt am Wohnsitz des Käufers ins amtliche Register eintragen zu lassen. Der Käufer hält die gelieferten Gegenstände auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in Stand. Er trifft ferner alle Massnahmen, damit der Eigentumsvorbehalt des Lieferanten weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird.
Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 4935 Leimiswil.
Mietfässer
Wir setzen auf «nutzen statt besitzen», weil es ökologisch und ökonomisch attraktiver ist, einige Maschinen zu mieten, statt zu kaufen. Deshalb stehen für Sie in der ganzen Schweiz Mietfässer bereit.
Verschlauchungen
Die Hadorn-Palette bietet Ihnen sämtliche notwendigen Geräte sowie Komponenten für eine bodenschonende, effiziente und kostengünstige Ausbringung Ihrer Gülle.